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„Abwrackprämie“ auch für neue Fenster
Seit dem 1. Januar 2009 kann erstmals im Rahmen des KfW- Gebäudesanierungs-Programmes der Austausch von Fenstern als Einzelmaßnahme gefördert werden.
Wohnungsbesitzer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 Euro je Wohneinheit. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300 Euro.
Gefördert werden dabei Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertiggestellt worden sind.
Link auf die Seite der KFW-Bank